Arbeitschutz, Umweltschutz und Gesundheitsschutz bei E.ON Bayern
Grundsätze
Arbeitsschutz, Umweltschutz und Gesundheitsschutz (HSE)
- sind dem Vorstand Anliegen und Verpflichtung,
- gehen jeden Einzelnen an.
- Arbeitssicherheit und Schutz der Gesundheit vor Gefährdungen bei der Arbeit haben Vorrang,
- Wirtschaftlichkeit darf nicht zu Lasten der Umwelt gehen.
Der Vorstand verpflichtet das Unternehmen
- zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und sonstigen Verpflichtungen sowie der zusätzlich geltenden unternehmensinternen oder konzernweiten HSE-Anforderungen,
- zur Vermeidung von Verletzungen und Erkrankungen bei eigenen Mitarbeitern und Mitarbeiter von Fremdfirmen,
- zur Vermeidung von Umweltbelastungen,
- zur ständigen Verbesserung des Arbeitssicherheits- und Umweltschutzmanagements.
Umsetzung der Grundsätze
- Wir ordnen HSE den vorrangigen Unternehmenszielen zu und haben HSE in die Grundsätze zur Führung des Unternehmens aufgenommen.
- Wir sehen HSE als wichtige Führungsaufgabe an und stellen sicher, dass HSE in allen betrieblichen Funktionen und auf allen Ebenen umgesetzt wird.
- Wir betrachten HSE als Teil der Linienverantwortung. Die Führungskräfte werden bei der Erfüllung dieser Aufgaben durch den Bereich HSE/Corporate Responsibility unterstützt.
- Wir geben uns regelmäßig detaillierte Rechenschaft über den Stand von HSE im Unternehmen, um Schwachstellen zu erkennen, die notwendigen Maßnahmen zu veranlassen und erreichte Fortschritte zu dokumentieren.
- Wir informieren unsere Mitarbeiter über HSE-Aspekte, motivieren sie zu HSE-gerechtem Verhalten auch im privaten Bereich und berücksichtigen HSE bei unseren Bildungsmaßnahmen.
- Wir setzen Rohstoffe, Energie, Wasser und sonstige Güter so sparsam wie möglich ein und berücksichtigen die gesamte Lebenszeit der Produkte einschließlich deren Entsorgung.
- Wir beziehen alle Partner in unsere Bemühungen um verbesserte HSE-Standards mit ein.
- Wir sind zum offenen Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen bereit.
- Wir verstehen die gesetzlichen Bestimmungen als Mindestanforderung und streben im gesamten Unternehmen ein höheres Maß an Arbeitsschutz, Umweltschutz und Gesundheitsschutz an.
Umweltschutzziele
- Verringerung der CO₂-Emissionen
- Keine schweren Umweltvorfälle
- Stärkung des Naturschutzes
- Optimierung des Umganges mit Betriebsstoffen
- Schonung von Ressourcen.
