Ersatzversorgung
Ersatzversorgung mit Strom
In den Gebieten, in denen E.ON Bayern Grundversorger ist, stellen wir Ihnen elektrische Energie als Ersatzversorgung bereit, wenn:
- vom Anschlussnutzer elektrische Energie ohne Abschluss eines Stromliefervertrages bezogen wird oder
- der Stromlieferant keine elektrische Energie entsprechend seinen vertraglichen Pflichten liefert.
Für die Ersatzversorgung mit Strom gelten folgende allgemeinen Preise.
Sobald Sie einen Stromlieferungsvertrag abgeschlossen haben, spätestens aber drei Monate nach Beginn, endet die Ersatzversorgung.
