Netzverluste (§10 StromNEV Abs. 2)

Nach § 10 StromNEV sind Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtet, die Höhe der Durchschnittsverluste je Netz- und Umspannebene des Vorjahres sowie die durchschnittlichen Beschaffungskosten der Verlustenergie auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.

Netzverluste § 10 Abs. 2 StromNEV
Netzverluste je Netz- und Umspannebene Netzverluste in % Netzverluste in kWh
Umspannebene HS/MS 0,50 155.748.827
Netzebene MS 1,59 288.751.666
Umspannebene MS/NS 1,55 173.242.556
Netzebene NS 3,60 476.883.006
Beschaffungskosten Verlustenergie    
Durchschnittliche Kosten 5,851 ct/kWh
Stand: 28.02.2011