Haftungsregelung

 

 

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E.ON Bayern haftet im übrigen für Schäden aus der 'Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften. Für sonstige Schäden haftet E.ON Bayern nur , wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig durch E.ON Bayern, einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verursacht worden sind, oder wenn eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet E.ON Bayern für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, wobei die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt bleibt.

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