Netzanschlussverfahren mit Nennleistung über 100 MW
§ 3 Abs. 1 Kraft NAV
Sie planen den Anschluss eines Kraftwerkes ab 100 MW an Netze mit mindestens 110 kV?
Die unserem Netz vorgelagerten 110-kV-Netze und höhere Spannungsebenen gehören grundsätzlich der E.ON Netz GmbH.
Dessen Veröffentlichungen zur Kraftwerks-Netzanschlussverordnung (KraftNAV) finden Sie unter www.eon-netz.com.
Die E.ON Bayern AG selbst betreibt in Bayern lediglich zwei kurze 110-kV-Anbindungen an das österreichische 110-kV-Netz ohne galvanische Verbindung zum deutschen Netz.
An diese Leitungen sind keine Kraftwerke mit einer Leistung ab 100 MW angeschlossen, es liegen bzw. lagen auch keine Anschlussanfragen vor. E.ON Bayern AG hat folglich aktuell keine Daten für ein nach § 9 KraftNAV vorgesehenes gemeinsames deutsches Register aller Erzeugungsanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 100 MW (siehe www.bdew.de)
Bei der Abwicklung von Anschlussbegehren würde sich die E.ON Bayern AG grundsätzlich am Verfahren der E.ON Netz GmbH orientieren.
