Ausschreibung für die in 2010 zur Deckung von Netzverlusten benötigte Energie - Kurzfristkomponente

 

Die Strombetreiber sind gemäß den Bestimmungen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes für die Beschaffung von Energie, die zur Deckung von Netzverlusten benötigt wird, verantwortlich. Das Energiewirtschaftsgesetz und die Stromnetzzugangsverordnung verpflichten zu einer Beschaffung der Netzverluste über marktorientierte, transparente und diskriminierungsfreie Verfahren.

 

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in einer Festlegung vom 21.10.2008 (Az: BK6-08-006) die Rahmenbedingungen zur Beschaffung von Verlustenergie sowie zum Verfahren für die Bestimmung der Netzverluste erlassen.

 

Für die Bereitstellung der Kurzfristkomponente Verlustenergie für das Jahr 2010 hat sich E.ON Bayern AG zusammen mit E.ON Hanse AG, E.ON Westfalen AG, E.ON Mitte AG, E.ON Netz GmbH und E.ON edis AG darauf verständigt, ihren jeweiligen Bedarf gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur einheitlich auszuschreiben. Die E.ON edis AG koordiniert für die vorgenannten Unternehmen das Ausschreibungsverfahren und ist alleinige Ansprechpartnerin für die Bieter. Die Angebote für die einzelnen Vergabestellen sind an die E.ON edis AG zu richten.

 

 

 

Hinweis: Die E.ON Bayern AG behält sich vor, die veröffentlichten Informationen ohne Vorankündigung zu aktualisieren.