Sonderformen der Netznutzung

 

Veröffentlichung der individuellen Netzentgelte der E.ON Bayern AG nach
§ 27 Abs. 1 GasNEV.

 

Für die nachfolgenden Letztverbraucher im Netzgebiet der E.ON Bayern AG wurden folgende Netzentgelte nach § 20 Abs. 2 GasNEV vereinbart: 

 

 

Individuelles Netzentgelt nach § 20 Abs. 2 GasNEV

Nr

Zählpunktzeichen

spezifisches Leistungsentgelt

€/kWh/h/a

spezifisches Arbeitsentgelt

ct/kWh

1

DE700460XXXXXG1000000000000000521

3,545

0,055

 

2

DE700460XXXXXG1000000000000000383

DE700460XXXXXG1000000000000000384

0,663

0,025

 

3

DE700460XXXXXG1000000000000000419

DE700460XXXXXG1000000000000000420

2,691

0,044

 

4

DE700460XXXXXG1000000000000000241

6,624

0,156

 

5

DE700460XXXXXG1000000000000069157

3,705

0,018

 

Das angegebene spezifische Leistungsentgelt und das spezifische Arbeitsentgelt werden auf Grundlage einer mit der BNetzA abgestimmten Berechnungssystematik ermittelt. Die spezifischen Entgelte errechnen sich aus dem Verbrauchsverhalten der Kunden im letzten abgeschlossenen Kalenderjahr. Netzentgelte der vorgelagerten Netzbereiche sind darin nicht enthalten.

 

Die Abrechnung der Netznutzung erfolgt auf Basis der vertraglichen Vereinbarung zum individuellen Netzentgelt zuzüglich der veröffentlichten Preisstellung für Netzentgelte der vorgelagerten Netzbereiche.

 

Die Preise verstehen sich zuzüglich Entgelt für die Messung, Abrechnung, gegebenenfalls Konzessionsabgaben und gesetzlicher Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent.