Netzentgelte
Hinweis
Die von E.ON Bayern gemäß § 23a Abs. 3 des Energiewirschaftsgesetzes bei der bayerischen Landesregulierungsbehörde beantragten Netzentgelte Gas wurden mit Wirkung zum 01.01.2009 in nachfolgender Form genehmigt (siehe Preisblätter, gültig vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009).
Gemäß Anreizregulierungsverordnung ist eine Anpassung der Netzentgelte jeweils zum 01.Januar eines Jahres vorgesehen (siehe Preisblätter, gültig ab 01.01.2010)
Ab den 01.10.2007 bildet die Festlegungen des § 6 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 25. April 2007 die Grundlage für die Ermittlung der Entgelte.
In den Preisblättern sind gemäß § 6 Ziffer 4 der Kooperationsvereinbarung die auf den gesamten Transportweg ab dem virtuellen Handelspunkt bezogenen (gewälzten) Ausspeisentgelte dargestellt.
Preisblätter, gültig ab 01.01.2010
Netzentgelt für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung im Erdgasverteilnetz
(PDF, 51 KB)
Preisblätter, gültig vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Preisblätter Gesamtversion, gültig bis 31.12.2009
(PDF, 66 KB)
Nicht genehmigungspflichtige Entgelte
Die E.ON Bayern AG verwendet für die Abrechnung von SLP-Ausspeisestellen die von der NetConnect Germany GmbH & Co. KG gebildeten Preise für Mehr- und Mindermengen.
Entgelte für Mehr- und Mindermengen
