Netzentgelte
Hinweis
Die von E.ON Bayern am 28.09.2007 gemäß § 23a Abs. 3 des Energiewirschaftsgesetzes bei der bayerischen Landesregulierungsbehörde beantragten Netzentgelte Gas wurden mit Wirkung zum 01.04.2008 in nachfolgender Form genehmigt.
Ab den 01.10.2007 bildet die Festlegungen des § 6 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 25. April 2007 die Grundlage für die Ermittlung der Entgelte.
In den Preisblättern sind gemäß § 6 Ziffer 4 der Kooperationsvereinbarung die auf den gesamten Transportweg ab dem virtuellen Handelspunkt bezogenen (gewälzten) Ausspeisentgelte dargestellt.
Preisblätter - vorherige Version
