Anzeige gemäß Beschluss Beschluss BK 7-06-067 Ziffer 4
Durch den Beschluss BK 7-06-067 der 7. Beschlusskammer vom 24.08.2007 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen/Datenformaten für den Lieferantenwechsel im Gassektor (GeLi Gas) festgelegt.
Die E.ON Bayern AG wird die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umsetzen und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch mit der E.ON Bayern Vertrieb GmbH (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.
