Technische Mindestanforderung
Die nachfolgenden technischen Regeln gelten als technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss von LNG-Anlagen, dezentralen Erzeugungsanlagen und Speicheranlagen, von anderen Fernleitungs- oder Erdgasverteilernetzen und von Direktleitungen an das Erdgasverteilnetz der E.ON Bayern AG. Sie bilden eine Basis und werden Bestandteil der mit den Marktteilnehmern zu schließenden Netzanschluss- und Netzzugangsverträgen.
Die Verpflichtung des Netzkunden ist es, die vorliegenden Mindestanforderungen für den Netzzugang einzuhalten. Er gewährleistet, dass auch diejenigen, die den Netzanschluss nutzen, dieser Verpflichtung nachkommen.
Für detaillierte Informationen zum Anschluss an das Gasversorgungsnetz verweisen wir auf das
