Stromsteuer

Seit 1. Januar 2003 beträgt die Stromsteuer 2,05 Cent pro Kilowattstunde (kWh), ermäßigt für produzierendes Gewerbe 1,23 ct/kWh.

Um ab einer Verbrauchsmenge von 25.000 kWh in den Genuss einer Ermäßigung zu gelangen, muss Ihr Unternehmen derzeit dem Produzierenden Gewerbe angehören. Die hinterlegte Klassifikation dient für Sie als Eingruppierungshilfe; Ihr zuständiges Hauptzollamt verhilft Ihnen zum erforderlichen Erlaubnisschein.

Bitte addieren Sie die Stromverbräuche Ihres Hauptstandortes und aller angeschlossenen Filialen. Jede Niederlassung zählt ebenfalls zur "Strom-Verbrauchsgrenze" > 25.000 kWh! Auf dem Antrag zur Erteilung eines Erlaubnisscheines muss entsprechend jede Zweigstelle mit Adresse eingetragen werden. Sie erhalten dann für jede Abnahmestelle die Ermäßigung. Voraussetzung ist, dass Sie Ihrer zuständigen E.ON Bayern-Regionalleitung sämtliche Erlaubnisscheine der Abnahmestellen gebündelt zukommen lassen.

Klassifikation der Wirtschaftszweige (Auszug aus der Fachserie 4, Reihe 4.1.1 des Statistischen Bundesamtes, Stand Mai 2002. Nachträgliche Änderungen werden nicht berücksichtigt.)

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